24. April 2024
PSN verbraucherzentrale News

PSN Kundenfeindlich? Verbraucherzentrale mahnt Sony ab!

Sony wurde durch die Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen abgemahnt. Im Nutzungsvertrag des PlayStation Networks (PSN) seien mehrere kundenfeindliche Klauseln drin. Sollte Sony nicht einsichtig sein, droht die Verbraucherzentrale mit einer Klage.

Die Verbraucherzentrale in NRW hat aufgrund einer Vielzahl von Vertragsklauseln in den AGB’s des PlayStation Networks Sony abgemahnt. Diese seiten mit dem geltenden Gesetz nicht vereinbar und aus diesem Grund unwirksam. Auf der Webseite der Verbraucherzentrale heißt es weiterhin, dass das PSN als kundenfeindlich betrachtet wird. Sony wurde bereits im Vorfeld kontaktiert.

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Das Guthaben von PSN verfällt – Sony damit kundenfeindlich?

Insbesondere die Regelung, dass das Guthaben bei PSN nach 24 Monaten verfällt erachtet die Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen als kundenfeindlich. Wer sein Guthaben beim PSN auflädt muss diese laut den geltenden AGB’s innerhalb von 24 Monaten verbrauchen, andernfalls wird diese von Sony einkassiert. Diese Regelung gibt es übrigens auch bei anderen in dieser Branche. Des weiteren hat man gegen die Klausel, dass Eltern pauschal für alle Kosten ihrer minderjährigen Kinder haften, ebenfalls Beschwerde eingelegt. Außerdem sind die Hinweise auf das gesetzliche Widerrufsrecht nicht direkt ersichtlich. Bspw. sollte es für den Kunden beim Starten eines Downloads direkt ersichtlich sein, dass das Widerrufsrecht  erlischt. Aktuell ist es nicht der Fall.

Die nord-rheinische Verbraucherzentrale hofft dass Sony durch die Abmahnung ihre AGB’s nachbessert. Sollte dies nicht der Fall sein droht man mit einer Klage.

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