19. April 2024
Zockerpuls - Wird man bald Steam-Spiele gebraucht weiterverkaufen können? News

Wird man bald Steam-Spiele gebraucht weiterverkaufen können?

Wenn man ein Spiel physikalisch in einem Laden kauft, dann ist es völlig normal das Game hinterher auch gebraucht an jemanden anderen weiterverkaufen zu können. Dafür muss man einfach den Datenträger an jemanden anderen übergeben, der einen dafür bezahlt. Eigentlich logisch.

Aber wie sieht es bei digitalen Spielen aus?

Bisher ist das nicht ganz so einfach möglich bzw. wird auch von den verschiedenen Plattformen untersagt. So kann man beispielsweise theoretisch seinen kompletten Steam-Account samt der zugehörigen Mediathek oder auch seinen PSN oder Xbox-Account samt der gekauften Spiele verschachern, aber das ist eigentlich von den Endbenutzerbedingungen her nicht erlaubt und könnte theoretisch zur Sperrung des Accounts führen.

Gebrauchte Spiele einzeln weiterverkaufen ist bisher nicht möglich!

Dazu kommt noch, dass man selbst ungeachtet von der Rechtslage faktisch keine einzelnen Spiele gebraucht weiterverkaufen kann. Und genau das soll sich nun in ganz Europa ändern! So zumindest, wenn es nach dem Willen des französischen Gerichts geht, dass nämlich sagt, dass die Verhinderung des Wiederverkaufs von Spielen auf Steam gegen geltendes EU-Recht verstößt. Ja, kaum zu glauben, dass die EU mal was Positives für Gamer bringen soll. Für das Gericht fallen die Spiele nämlich unter die Kategorie der „Waren“ und die müssen in der EU frei gehandelt werden können. Auch darf laut EU-Recht der ursprüngliche Urheber nach dem ersten Verkauf nicht mehr darüber bestimmen oder rechtliche Einschränkungen vornehmen, wie die Spiele hinterher weiterverkauft werden.

Der juristische Hintergrund ist folgender:

2015 hatte eine Verbraucherschutzorganisation Valve verklagt und wollte die Rechte der Gamer stärken. Nun kam es vier Jahre spätere zu diesem Urteil. Als Folge muss Steam innerhalb von drei Monaten seine Nutzungsbedingungen dahingehend anpassen und einen Hinweis dafür auf seiner Webseite anbringen. Sollte Steam dem nicht nachkommen, wird eine Verzugsstrafe in Höhe von 3000 Euro pro Tag fällig. Allerdings kann das ganze noch etwas dauern, bzw. ist damit noch lange nicht gegessen, da Valve voraussichtlich in Berufung gehen wird und bis dahin nichts unternehmen muss. Wir müssen also weiter abwarten und schauen wie das Gericht letztlich entscheiden wird. Auch ist davon auszugehen, dass ein endgültiges Urteil auch eine Signalwirkung für andere Plattformen haben wird und der gebrauchte Handel von digital generell möglichen werden könnte.

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